Verbandsorgane
Verbandsorgane sind
- der Verbandsvorsitzende
- die Verbandsversammlung
- der Planungsausschuss
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in den beiden Verbandsgremien. Zur Vorbereitung der Sitzungen und zum Vollzug der Beschlüsse bedient er sich auch der Geschäftsstelle und des Regionsbeauftragten. Er vertritt den Regionalen Planungsverband nach außen.
Dem Verbandsvorsitzenden obliegen die laufenden Angelegenheiten und deren Erledigung, sofern diese für den Planungsverband nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht erhebliche Verpflichtungen erwarten lassen.
Verbandsversammlung
In der Verbandsversammlung sind als Mitglieder des Regionalen Planungsverbands alle Gemeinden, deren Gebiet in der Region liegt, sowie die Landkreise, deren Gebiet ganz oder teilweise zur Region gehören, vertreten. Stimmberechtigt sind die von den Verbandsmitgliedern entsandten Verbandsräte oder deren Stellvertreter. Bei Abstimmungen wird nach der vertretenen Einwohnerzahl verfahren, wobei für je angefangene 1000 Einwohner eine Stimme gezählt wird.
Die Verbandsversammlung beschließt über die grundlegenden Angelegenheiten des Verbandes, wie z.B. über Haushalts- und Satzungsangelegenheiten. Sie wählt den Verbandsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter und fasst die endgültigen Beschlüsse über den Regionalplan und seine Fortschreibung, soweit nicht im Planungsausschuss weniger raumbedeutsame Teilfortschreibungen abschließend behandelt werden.
Planungsausschuss
Dem Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Regensburg gehören neben dem Verbandsvorsitzenden 25 Vertreter der Verbandsmitglieder an. Diese setzen sich zusammen aus Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Stadt Regensburg sowie der Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt i.d.OPf. und Regensburg entsprechend den Stimmanteilen dieser Gruppen in der Verbandsversammlung.
Seine Hauptaufgabe liegt in der Beratung und Beschlussfassung über den Stand, die Fortschreibung und die Überprüfung des Regionalplans. Er kann Beschlüsse fassen, soweit dafür nicht die Verbandsversammlung zuständig ist. Dem Planungsausschuss obliegt auch die Beschlussfassung über Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbands zu den im Landesentwicklungsprogramm sowie in fachlichen Programmen und Plänen aufzustellenden Ziele. Er wirkt außerdem bei Verfahren anderer Planungsträger mit und beschließt Initiativen zur Umsetzung von Zielen des Regionalplans für die räumliche Entwicklung der Region.