Verbandsaufgaben
Der Planungsverband ist entsprechend Art. 8 Bayer. Landesplanungsgesetz Träger der Regionalplanung in der Region Regensburg (11). Er ist im übertragenen Wirkungskreis tätig und konkretisiert die Ziele des Landesentwicklungsprogramms für den räumlichen Bereich der Region Regensburg. Dabei stimmt er die Interessen der Verbandsmitglieder im Rahmen der Landesplanung ab. Die planerischen Ziele werden im Regionalplan unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit festgelegt.
Ferner wirkt er als Träger öffentlicher Belange mit
- bei der Aufstellung staatlicher Planungsziele
- bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden
- bei der Bauleitplanung
- im Rahmen von Raumordnungsverfahren.
Der Regionale Planungsverband hat den Regionalplan für die Planungsregion 11 erstellt und passt diesen den aktuellen Erfordernissen an, die Schwerpunkte der räumlichen Ordnung und Entwicklung der Region betreffen. Er wirkt außerdem in Verfahren anderer Planungsträger mit und ergreift Initiativen zur Umsetzung von Zielen des Regionalplans für die räumliche Entwicklung der Region.
Der Regionale Planungsverband Regensburg unterliegt der Aufsicht der Regierung der Oberpfalz als höherer Landesplanungsbehörde. Er bedient sich zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Regionalplans einschließlich sonstiger Vorlagen des dort bestellten Regionsbeauftragten mit den diesem zur Verfügung gestellten Kapazitäten. Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel werden vom Freistaat Bayern gestellt oder der notwendige Aufwand ersetzt. Eine Umlage wird daneben nicht erhoben.
Gesetzliche Grundlagen sowie weitere Informationen zur Landes- und Regionalplanung finden Sie im Internet-Angebot der Regierung der Oberpfalz sowie unter www.landesentwicklung.bayern.de.